Kururlaub
Die in Europa einmalige Zusammensetzung des Bad Füssinger Thermalwassers (Quelltemperatur 56 Grad) bewirkt, zusammen mit anderen Faktoren des Kuraufenthaltes, eine völlige Umstimmung des Organismus und damit eine Wiederherstellung der körperlichen Abwehrkräfte.

Kur
Ambulante Versorgung durch die gesetzliche Krankenkasse!

Heilanzeigen:
• Rheumatische Krankheiten
• Wirbelsäulenleiden
• Stoffwechselerkrankungen
• Chirurgische Nachbehandlung
• Herz- und Kreislauf-Erkrankungen
• Durchblutungsstörungen
• Lähmungen
• Frauenkrankheiten
• Allgemeine Regeneration


Die im Thermalwasser befindlichen Mineralien und Spurenelemente sind von besonderer Bedeutung für den Heilungseffekt.

Die Wärmewirkung in Verbindung mit der besseren Durchblutung und dem verstärkten Abtransport schädlicher Stoffwechselprodukte führt den erkrankten Körperteilen, wie Gelenken, Wirbelsäule, Nerven und Muskel zu rascher Beschwerde-Abnahme und Schmerzfreiheit.

Neben den Kurmitteln tragen die landschaftlich schöne und abwechslungsreiche Umgebung zu Erholung und Entspannung bei.

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.bad-fuessing.de

  Entdecken Sie Ihre Freiheit!
Prickelndes Vergnügen im original Bad Füssinger Thermalwasser.
Eine wohltuende Entspannung von 7.00 bis 21.00 Uhr
- so oft Sie wollen.

Die "neue Badekur":
Die "alte Badekur "
mit ihren bisherigen Begriffen "ambulante Vorsorgekur" und "ambulante Rehabilitationskur ist im § 23 SGB V neu formuliert worden.

Die "neue Badekur" heißt nun " ambulante Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort" und wird weiterhin für 3 Wochen oder länger mit einem Kurarztschein wie bisher gewährt. Sie dient dazu das Auftreten einer Krankheit zu verhindern oder zu verzögern.
- ambulante Vorsorgeleistung zur Krankheitsverhütung

oder die Verschlimmerung einer chronischen Krankheit zu verhindern - ambulante Vorsorgeleistung bei einer bestehenden Krankheit.


Die Wirkprinzipien der Badekur sind Schonung (Erholungsförderung), Übung (Regulationstherapie) zur Wiederregulierung des inneren Gleichgewichts und Kräftigung. Diese Reiz-Reaktionstherapie kann nur an einem entsprechenden Kurort durchgeführt werden.

Der Antrag wird vom Hausarzt ausgefüllt und von Ihnen bei der Krankenkasse eingereicht. Im Antrag genügt nicht nur mehr die Diagnose anzugeben, sondern hier muss die Krankheitsverhütung begründet werden.

Bei einer bestehenden chronischen Krankheit muss die Schädigung mit der resultierenden Funktionsstörung im Kurantrag eingetragen werden. Wichtig ist auch die Formulierung des Kurziels!

Meist werden die Kuren wegen ungenügender Begründungen vom MDK (Medizinischer Dienst) nicht befürwortet. Erfolgt eine Ablehnung, verlangen Sie eine medizinische Begründung und legen Sie Widerspruch ein.

Der MDK kann nur Empfehlungen für oder gegen eine Kur abgeben. Entscheiden kann nur Ihre Krankenkasse.

Nach dem Leistungsrecht besteht weiter ein Anspruch der "ambulanten Vorsorgeleistung" alle 3 Jahre, bei medizinischer Notwendigkeit kann die Kur auch vor Ablauf der 3- Jahresfrist gewährt werden. Also auf jeden Fall bei einem 3-Wochen-Aufenthalt in Ihrem Kurort die Kur rechtzeitig beantragen.

Die Verordnung einer ambulanten Kurmaßnahme belastet in keiner Weise das "Heilmittelbudget" Ihres Arztes. Ihr Arzt kann die Ziffer 79 als Honorar für die Antragstellung abrechnen.
  Auszug aus den großen Wasseranalysen der
Füssinger Thermen:

Wassertemperatur:56 Grad
PH-Wert: 7,21
Pro Liter Wasser sind enthalten:
Kationen (mg)

Natrium: 302,5
Kalium: 17,0
Magnesium: 3,80
Calcium: 24,8
Eisen: 0,16
Anionen(mg):
Fluorid: 6,19
Chlorid: 165,3
Hydrogensulfid: 2,80
Sulfat: 8,04
Hydrogencarbonat: 611,2
Gasförmige Stoffe (ml):
Freies Kohlendioxid:18,36
Schwefelwasserstoff: 0,33